Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EG-Verordnung 1222/2009)
Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt fest, dass Verbraucher über die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch von Reifen informiert werden.
Für Neureifen besteht ab 01.11.2012 eine Kennzeichnungspflicht.
Neben Reifentests haben Sie nun als Verbraucher Entscheidungskriterien zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Reifen.
Auch der Punkt Umweltschutz ist ein Kriterium.
Die Verordnung betrifft:
• Reifen von PKWs (C1)
• Reifen von leichten Nutzfahrzeugen (C2)
• Reifen von schweren Nutzfahrzeugen (C3)
Sie betrifft nicht:
• Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
• Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
• runderneuerte Reifen
• Notreifen des Typs T
• professionelle Off-Road-Reifen
• Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
• Rennreifen
Für Winterreifen wird im Moment innerhalb der zuständigen Gremien der EU über weitere Kennzeichnungen wie z.B. Bremsen auf Eis und Schneegriff diskutiert.
Insbesondere beim Punkt Kraftstoffverbrauch und Sicherheit im Straßenverkehr können Sie selbst einen wesentlichen Beitrag leisten durch:
• Ökologische und vorausschauende Fahrweise
• Einhaltung des vorgeschriebenen Reifendrucks
• Einhaltung von Sicherheitsabständen
• Vermeidung von Ablenkungen während der Fahrt
• Regelmäßige Wartung des Wagens
• Keinen unnötiger Ballast im Wagen
• Vermeidung von Kurzfahrten.
Als Verbraucher sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die von der EU Kommission festgelegten Kriterien zwar wichtig sind, jedoch nicht alle Leistungsmerkmale des Reifens enthalten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, sich über die Fachpresse und Reifentests über weitere Eigenschaften des Reifens wie z.B. Aquaplaningverhalten, Lenkbarkeit, Stabilität und Lebensdauer zu informieren.
Hier finden Sie eine Übersicht, unter welchen Bedingungen getestet wurde:
Kraftstoffeffinzienz (Rollwiderstand)
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Nasshaftung
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Rollgeräusch
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Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel.
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*.
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des
Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB
darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
Beispiel (PKW-Reifen):
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Beispiel (PKW-Reifen):
Umfangreiche Informationen in Bezug auf das Reifenlabel finden Sie auch hier: www.dasreifenlabel.de