Das Reifenlabel

Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung, welche am 1. November 2012 in Kraft tritt, legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.

Ziel dieser Regelung ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher soll über ein einheitliches Reifenlabel und harmonisierte Prüfverfahren eine Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Reifen geboten werden.

Darstellung der Reifeneigenschaften

Reifenlabel

Kraftstoffeffizienz

Kraftstoffeffizienz

Über seinen Rollwiderstand nimmt der Reifen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Diese Kraftstoffeffizienz wird auf dem Reifenlabel durch die Klassen A (größte Effizienz) bis G (geringste Effizienz) bewertet.

Laut einer Folgenabschätzung* der Europäischen Kommission verbraucht ein Fahrzeug mit Komplettausstattung und Reifen der Klasse A im Vergleich zu Reifen der Klasse G bis zu 7,5 % weniger Kraftstoff.
* SEC(2008)2860

Nasshaftung

Nasshaftung

Je besser der Reifen auf der Straße haftet, desto kürzer ist der Bremsweg. Diese sicherheitsrelevante Eigenschaft wird ebenfalls durch die Klassen A bis G bewertet, wobei A für den kürzesten Bremsweg steht.

Nasshaftung bei Winterreifen

Winterreifen sind auf andere Bedingungen als Sommerreifen optimiert. Sie sind auf kalte Temperaturen und Schnee ausgerichtet und werden somit im Schnitt bei der Haftung auf nasser Fahrbahn schlechter abschneiden als Sommerreifen.

Rollgeräusch

Rollgeräusch

Die im Reifenlabel angegebene Lautstärke wird beim mit dem Reifen im Freien vorbeifahren gemessen. Da diese Lautstärke von Außen gemessen wird, muss sie nicht der Lautstärke im Fahrzeuginnenraum entsprechen.

Bedeutung des Rollgeräuschpiktogramms

  • drei schwarze Streifen: Das Rollgeräusch entspricht den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten
  • zwei schwarze Streifen: Das Rollgeräusch entspricht den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten oder liegt bis 3dB darunter
  • ein schwarzer Streifen: Das Rollgeräusch unterschreitet den ab 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB

Aussagekraft des Reifenlabels

Bitte beachte, dass das Reifenlabel keinen umfangreichen Reifentestbericht ersetzen kann, da nur wenige Reifeneigenschaften in das Reifenlabel einfliessen. Wir bieten dir zu den gängigsten Reifen eine Liste an Testergebnissen, welche dir ebenfalls bei der richtigen Entscheidung helfen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen Rund um das Reifenlabel und die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung findest du imReifenlabel Flyer (PDF) und der Reifenlabel FAQ (PDF).

Herausgeber des Flyers und der FAQ:

  • BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
  • wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.

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